Wertersatz des Verbrauchers nach Widerruf - klare Regeln.

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Parship und kein Ende Wertersatz nach Widerruf aus § 357 Abs. 8 BGB - aber wie hoch? Mal wieder steht das gute alte online-Dating vor Gericht. Und gibt uns Anlass, weit darüber hinaus über die Frage zu diskutieren! Denn spezifisch für die Partnerschaftsvermittlung ist nur die Frage, ob § 656 BGB analog anwendbar ist. Hauptsächlich geht es aber in der Entscheidung um die Frage, wie Wertersatzansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher gemäß § 357 Abs. 8 S. 4 BGB zu berechnen sind. Und diese Frage geht weit über die Partnrschaftsvermittlung hinaus, daher halte ich diese Entscheidung geradezu für eine Pflichtlektüre. BGH, Urt. v.17.6.2021, III ZR 125/19 Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels https://media.blubrry.com/lakkis/content.blubrry.com/lakkis/BGH---Parship-Wertersatz.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem Zum Beitrag Nach der Klausur ist vor dem Mündlichen… Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 1: Lernumgebung & Lernmaterialien Zum Beitrag Wer hat Angst vor der mündlichen Prüfung? Du bald nicht! Zum Beitrag Warum du keine Angst vor dem neuen Kaufrecht 2022 haben brauchst Zum Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrag vom 25. Juni 2021, BGBl. 2021 I, S. 2133 ff. Zum Beitrag Die Katze in der Shisha-Bar oder GoA-Wiederholung am echten Fall Zum Beitrag Die Ladung zur mündlichen Prüfung ist da! Zum Beitrag Anwaltsklausuren im 1. Staatsexamen – nichts, wovor du Angst haben müsstest Zum Beitrag Parship und kein Ende Zum Beitrag Subsumtion, ein Kuriosum juristischer Gutachten? Nein! Zum Beitrag URTEILSHÄPPCHEN: Wechsel von Repatarur zur Ersatzlieferung Zum Beitrag BGH zum Schadensersatzanspruch des Vermieters Zum Beitrag