Von Lernstunden allein kannst du dir im Staatsexamen nichts kaufen

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Von Lernstunden allein kannst du dir im Staatsexamen nichts kaufen Du kriegst im Staatsexamen nicht Noten für Lernstunden, sondern für produziertes, juristisches Ergebnis. Je früher du deine Lernstrategie darauf ausrichtest, desto besser. Vielleicht fragst du dich jetzt "aber wie mache ich das"? Nun, es gibt zum Glück einen einfachen hack dafür! Frage dich jeden Abend: Was genau weiß ich heute, was ich gestern noch nicht (so genau) wusste? Frage dich nicht "Was habe ich heute gemacht?" (Antwort: x Stunden gelernt), sondern immer nur "was genau (!) ist dabei rausgekommen". Das schicke daran? Die ersten Abende wirst du dir den Kopf kratzen und nicht sagen können, was du konkret antworten sollst. Spätestens nach ein paar Tagen verlegenen Kopfkratzens tritt ein wunderbarer Effekt ein: Du wirst anfangen, im Voraus konkrete Lernerfolgziele zu setzen. Dann nimmst du dir nicht mehr vor, morgen z.B. Bereicherungsrecht zu lernen, sondern dann heißt dein Plan z.B. "Morgen Abend werde ich die Saldotheorie und ihre Anwendbarkeit in der Klausur können und übermorgen werde ich die Ausnahmen kennen/können und sie auch in Übungsfällen anwenden". Was noch toller ist: Diese Effektivität wird überschwappen in die anderen Lebensbereiche und du wirst immer mehr Freude daran empfinden, voranzukommen und Dinge "wegzuputzen". Übrigens: Über dieses Thema habe ich schon einmal geschrieben - jetzt kommt die Podcast-Version dazu. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Doch lieber Zuffallsgenerator? Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/60_STRE-Lernzeit-Lernerfolg.m4a   Relevantes Verwechsle Lernzeit nicht mit Lernergebnis! ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Leere deinen 2018-Rucksack, bevor du auf die 2019-Expedition gehst! ... Zum Beitrag URTEILSHÄPPCHEN: Wechsel von Repatarur zur Ersatzlieferung ... Zum Beitrag Erkenne deine Ängste und programmiere sie um ... Zum Beitrag Mündliche Prüfung – deine große Chance! ... Zum Beitrag Was bedeutet es für dich, wenn du etwas nicht wusstest oder einen Fehler gemacht hast? ... Zum Beitrag Trompete im Reihenhaus? Geht gar nicht, meinte der Kläger – geht wohl, sagt der BGH ... Zum Beitrag Widerrufsrecht bei Mieterhöhung per Brief? ... Zum Beitrag Hypothekenhaftungsverband, das unbekannte Wesen… ... Zum Beitrag BGH zur Streupflicht des Vermieters