VGP-195 KOMPAKT Private Krankenversicherung

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Versicherungsgeflüster-Podcast

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Kurz, knapp und kompakt stellen wir die Private Krankenversicherung vor und erklären was versichert ist.   In unserer KOMPAKT-Reihe gehen wir ohne viele Umschweife auf die wichtigen Punkte ein. Weitere und ausführliche Informationen gibt es in den "normalen" Episoden.     Was ist die Private Krankenversicherung? In Deutschland herrscht die sog. Krankenversicherungspflicht. D.h. jeder und jede muss eine Krankenversicherung haben. Da gibt es zum einen die gesetzlichen Krankenkassen und zum anderen die Privaten Krankenversicherungen.   Wer kann sich privat krankenversichern? Personen, die keine Pflichtmitglieder in der GKV sind. Das wird auch "freiwillig versichert" genannt, weil ihnen die Option überlassen wird, ob sie freiwillig in der GKV versichert sein wollen oder eben in der PKV.   Privat krankenversichern können sich z.B. Angestellte, die über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen. Die allgemein JAEG liegt im Jahr 2021 bei 64.350 Euro Bruttojahreseinkommen - diese Grenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Aber auch Studierende, Selbständige und Freiberufler (mit einigen Ausnahmen) und Beamte bzw. Personen mit Anspruch auf Beihilfe.    Zu welchen Zeitpunkt kann ich mich privat krankenversichern? Sobald man zu den Personen gehört, also einen Statuswechsel hat, kann man sich privat krankenversichern. Also z.B. zu dem Zeitpunkt, wenn man sich selbständig macht. Angestellte, die ein Arbeitsverhältnis neu Aufnehmen und voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten über der JAEG verdienen, können sich ebenfalls privat krankenversichern. Angestellte, die durch eine Gehaltserhöhung die JAEG in den nächsten 12 Monaten übersteigen, können zum 1. Januar des nächsten Jahres in die PKV. Wichtig zu beachten ist hierbei ist, dass diese Grenze jedes neu von der Bundesregierung festgelegt wird. Fällt ein Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze, muss er oder sie wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück.   Was ist versichert? Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Außerdem dürfen die Leistungen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So ist dies im SGB V geregelt. Bei Privaten Krankenversicherungen ist man in der Wahl der Leistungsbausteine frei. Es müssen jedoch immer diese drei versichert sein: Ambulanter Bereich Stationärer Bereich Zahnärztlicher Bereich Ob man sich hierbei an das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hält oder z.B. das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus wählt, ist jedem freigestellt.   Außerdem - wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch - müssen Privatversicherte die Pflegepflichtversicherung haben.   Was kostet die Private Krankenversicherung? Die Beiträge in der PKV sind nicht abhängig vom Einkommen. Je nach Leistungsumfang und Alter, Gesundheitszustand bei Eintritt, werden individuelle Beiträge festgelegt.     Das sollte man noch beachten. GKV-versicherte haben i.d.R. Anspruch auf ein Krankengeld, wenn sie längere Zeit krank sind. Privatversicherte haben dies nicht automatisch. Hier ist eine separate Krankentagegeldversicherung sinnvoll.   Kinder und Ehegatten, die kein eigenes Einkommen haben (bzw. nur einen 450 € Job) sind i.d.R. in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert. Das nennt sich Familienversicherung. In der PKV benötigt jede Person einen eigenen Vertrag.   Hier geht´s zur ausführlichen PKV-Episoden: https://versicherungsgefluester-podcast.de/tag/pkv/     Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ TikTok: https://www.tiktok.com/@versicherungenmitkopf?lang=de-DE   Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ https://www.vermittler-digital.de   Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz   Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.