Verbote auf dem Dreiecks-Dach, Anwohnerparken und K-Bahnen

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Rheinpegel

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Nachdem wir vor zwei Wochen darüber philosophiert haben, ob man wohl von dem Dreiecksdach am Kö-Bogen II rodeln dürfte, kommt jetzt die Enttäuschung für Charlotte: nein, darf man nicht!