Miscellaneous
Über viertausend Sturmgewehre und weitere Waffen hatte die schwäbische Firma Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 nach Mexiko geliefert. Ziel waren vier Bundesstaaten, für die die deutschen Exportbehörden explizit keine Genehmigung erteilt hatten, wegen der schlechten Menschenrechtslage. Heckler & Koch erschlich sich aber die Genehmigungen. Die Sache flog auf. Der BGH urteilte: Strafen für die unteren Chargen, eine ehemalige Sekretärin und den ehemaligen Vertriebsleiter, Freisprüche für drei weitere Angeklagte – hohe Tiere aus der Geschäftsführung. Eine schräge Rechtslage machte es möglich. Der Vorsitzende Richter des Strafsenats regt eine Gesetzesänderung an. Friedensaktivisten fordern ein wirksames Waffenexportkontrollgesetz.