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Geschäftsmäßige Sterbehilfe darf nicht verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche entscheiden. Es hat geurteilt, dass jeder das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben. Das gilt für jeden und nicht nur für unheilbar kranke Menschen. Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten gegen den Paragraphen 217 geklagt. Mit Ihnen haben sich viele über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefreut. Es gibt aber auch kritische Stimmen.