Schließung wegen Corona-Lockdown: Kein Lohn für Minijobber
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Wenn Arbeitgeber wegen eines Corona-Lockdowns zur Schließung gezwungen sind, müssen sie Minijobbern nicht den Lohn weiterzahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
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Wenn Arbeitgeber wegen eines Corona-Lockdowns zur Schließung gezwungen sind, müssen sie Minijobbern nicht den Lohn weiterzahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.