Rolle des Pathologen bei der Therapieentscheidung für zielgerichtete Krebstherapien in der modernen Medizin 2012/2013

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Zielgerichtete Therapien bei Krebserkrankungen (SD 640)

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Die Rolle des Pathologen in der modernen Medizin hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Besonders hervorzuheben ist, dass der Pathologe nicht mit einem Gerichtsmediziner gleichzusetzen ist. Obduktionen nehmen nur einen kleinen Anteil seines Arbeitsfeldes ein. Diese führt er im Rahmen von klinischen Obduktionen bei Patienten mit natürlichen Todesursachen durch. Die wesentliche Aufgabe des Pathologen in der heutigen Zeit ist die histopathologische Diagnostik. Dabei untersucht er sämtliche Gewebeproben, die im Rahmen von Operationen oder z.B. endoskopischen Untersuchungen des Dickdarms und Magens entfernt werden. Dabei ist wesentlich, dass z.B. alle Krebsdiagnosen durch einen Pathologen erstellt werden. Um hier eine qualitativ hochwertige Diagnostik zu gewährleisten, ist die Pathologie sehr standardisiert worden, und hat sich umfangreichen Qualitätssicherheitsmaßnahmen unterzogen. Neben der histopathologischen Diagnostik ist in den letzten Jahren die molekularpathologische Diagnostik in den Vordergrund der Aufgaben der Pathologie getreten. Zahlreiche neue zugelassene Krebsmedikamente wirken gegen spezifische genetische Veränderungen in den Krebszellen. Ein typisches Beispiel ist eine Antikörpertherapie gegen das HER2 neu Onkogen bei Brustkrebs (Herceptin) oder eine Antikörpertherapie gegen den EGF-Rezeptor bei Darmkrebs. Zur Zeit finden sich mehr als 400 neue Substanzen in verschiedenen Phasen der klinischen Testung. Wesentlich ist, dass diese Therapien nur bei Patienten wirken, in denen die spezifischen genetischen Veränderungen in den Tumorzellen vorliegen. Deswegen sind molekularpathologische bzw. genetische Untersuchungen am asservierten Tumorgewebe wichtig, um vorherzusagen, welche Patienten von diesen neuen, oft sehr teuren Therapie profitieren werden. Neue Krebsmedikamente werden in Zukunft nur noch zugelassen werden bei vorheriger Identifizierung eines Biomarkers für ihre Wirksamkeit. Diese molekularpathologische Diagnostik ist am Formalin fixierten und in Paraffin (Kerzenwachs) eingebetteten Tumorgewebe möglich, das für mindestens 10 Jahre im Pathologischen Institut für jeden Patienten aufbewahrt wird. Aus diesem Archivmaterial kann die Nukleinsäure DNA isoliert werden, und dann mittels hochmoderner genetischer Verfahren die unterschiedlichen Mutationen nachgewiesen werden. Dies ist an zum Teil sehr kleinen Gewebsproben aus Biopsien möglich. Auch hier ist die Brustkrebstherapie mit Herceptin ein sehr gutes Beispiel, da dieses Medikament nur angewendet werden darf, wenn das Zielgen HER2 neu im Brustkrebs der Patientin verändert ist. Dies ist nur in 15 bis 20 % der Patientinnen der Fall. Bei diesen Patientinnen kann man allerdings mit einer Therapie mit Herceptin das Riskio sehr stark verringern, dass die Brustkrebserkrankung Metastasen auslösen kann. Ein weiteres Beispiel ist eine Therapie mit Medikamenten, die gegen den EGF-Rezeptor gerichtet sind. Diese sind z.B. beim Lungenkrebs nur wirksam in Patienten mit einer EGFR-Mutation im Tumorgewebe. In Patienten, die diese Mutation nicht aufweisen, ist eine Therapie mit diesen Hemmstoffen von EGFR an Stelle der etablierten Chemotherapie schädlich. Die Patienten würden dann sogar eine kürzere Überlebenszeit haben. Zusammenfassend ist die molekularpathologische Diagnostik eine wesentliche neue Aufgabe des Pathologen. Die molekularpathologischen Untersuchungen haben sich in den letzten fünf Jahren in Deutschland verfünffacht, und werden heute in 80 Pathologen ortsnah angeboten. Zur Zeit werden ca. 30 unterschiedliche Tests eingesetzt. Die Qualitätssicherung dieser Verfahren erfolgt über ein Qualitätsmanagement-System und eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung des Instituts, sowie über Ringversuche.