Roeinghs Ratschlag: Wann die Täterherkunft von Belang ist

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Roeinghs Ratschlag

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Der Pressekodex gilt – aber Regelverletzungen, die ethnische, kulturelle oder religiöse Hintergründe haben, müssen auch benannt werden, kommentiert Friedrich Roeingh. Andernfalls leiste man Rassisten nur Vorschub.