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Sebastian Kurz kehrt als Klubobmann und Abgeordneter ins Parlament zurück. Angelobt wird er am Donnerstag. Was bedeutet die parlamentarische Immunität, die er damit erlangt, für mögliche künftige Verfahren gegen ihn? Und kann Kurz Fraktionsführer eines U-Ausschusses werden, in dem es auch um Vorwürfe gegen ihn selbst geht? Der Innsbrucker Verfassungsjurist Peter Bußjäger sagt: Theoretisch ja.