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Im Fußballstadion schwenkt ein Fan ein "A.C.A.B."-Banner (All Cops Are Bastards). Stellt dies eine strafbare Anstandsverletzung dar oder hat der Fan lediglich seine verfassungsgesetzlich gewährleistete Meinungsäußerungsfreiheit ausgeübt? Während die Landespolizeidirektion Wien und das Verwaltungsgericht Wien den Fußballfan nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bestrafen, stellt sich der Verfassungsgerichtshof dem entgegen. Jedenfalls im Kontext des Fußballstadions und vor dem Hintergrund der angespannten Beziehungen zwischen Ultras und der Polizei und angesichts der Tatsache, dass "A.C.A.B." keine konkrete Beschimpfung ist, darf der Fan dafür nicht bestraft werden. Christian und Florian besprechen und erklären, worauf es bei dieser Entscheidung ankommt und was sie besonders macht.