Mehr Präsenz an NRW-Unis im Wintersemester - es gilt 3G

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Rheinische Post Aufwacher

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Studierende dürfen ab diesem Wintersemester in NRW wieder in die Universitäten und Hochschulen. Einzige Bedingung: Es gilt die 3G-Regel. Wie das kontrolliert wird, darf sich aber jede Hochschule selber überlegen. Sprechen wir drüber in dieser Folge.