Miscellaneous
Die COVID-19-Pandemie kann es notwendig machen, auch starke Beschränkungen der persönlichen Freiheit zuzulassen. Nach einem aktuellen Beschluss des Obersten Gerichtshofes kann es auch zulässig sein, Bewohner_innen von Alten- oder Pflegeheimen in Einzelisolierung zu zwingen, auch wenn diese einen negativen COVID-19-Test vorweisen können. In dieser Entscheidung des OGH war das zulässig, weil das Risiko im betroffenen Heim besonders hoch war und der Betroffene schwer dement war. Gelindere Mittel wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder Einhaltung von Abstand waren daher bei diesem Betroffenen nicht möglich. Die Entscheidung macht die persönlichen Schicksale besonders verletzlicher Personen(gruppen) in dieser Pandemie deutlich.