Miscellaneous
Wenn jemand durch eine rechtswidrige, hoheitliche Handlung des Staates geschädigt wird, kann sie/er vom Staat den Schaden ersetzt bekommen. Dafür muss man nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG) vorgehen, dass einige Besonderheiten im Gegensatz zum normalen Schadenersatz- und Verfahrensrecht hat. Das musste auch der Kläger der besprochenen OGH-Entscheidung erkennen: Sein rein zivilrechtliches Begehren, dass ein Gemeinderat eine angeblich beleidigende Äußerung widerrufe, wurde zurückgewiesen, weil dafür grundsätzlich nach dem AHG vorzugehen sei. Wir besprechen den Hintergrund der Entscheidung und die Besonderheiten des AHG.