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Im Frühjahr 1985 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland das 7. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin verpflichtet Artikel 5 des Protokolls die unterzeichnenden Staaten zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Ehegatten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in ihren Beziehungen zu ihren Kindern - während einer Ehe ebenso wie nach Auflösung der Ehe. Seitdem sind 30 Jahre vergangen – ratifiziert wurde das Protokoll durch die Bundesrepublik nicht. Damit steht die BRD alleine in Europa, lediglich von 2 Ländern flankiert: den Niederlanden und der Türkei.