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Grundkurs Strafrecht I (L-Z), Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden. Der Schnelleinstieg im Speziellen dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.