Miscellaneous
In zwei ähnlichen Fällen hatte der Oberste Gerichtshof zu beurteilen, wie die Formvorschriften des Gesetztes für fremdhändige Testamente auszulegen sind. Dabei legte der OGH fest, dass solche Testamente einen klaren äußeren oder inneren Zusammenhang aufweisen müssen, der es möglich macht, das Testament in seiner unverfälschten Gesamtheit nachzuvollziehen. Wir besprechen die Hintergründe der beiden Beschlüsse und die Funktion strenger Formvorschriften im Recht im Allgemeinen und im Erbrecht im besonderen.