Corona: Änderungen im Gesellschaftsrecht

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Lesezeit: 3 min I Aufgrund weitreichender Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten von Personen entstehen zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Unternehmen. Schließlich sind Beschlüsse nicht länger auf dem herkömmlichen Weg – durch Versammlungen der entsprechenden Organe – herbeizuführen. Das gilt zum einen hinsichtlich der jährlich stattfindenden ordentlichen Versammlungen (Jahresabschluss, Festlegung einer Gewinnausschüttung), zum anderen aber… Der Beitrag Corona: Änderungen im Gesellschaftsrecht erschien zuerst auf Technology & Law.