Betreten (doch nicht) verboten

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Der Verfassungsgerichtshof hat das allgemeine Betretungsverbot der Verordnung BGBl II 98/2020 als gesetzwidrig aufgehoben. Auf diese Verordnung stützten sich tausende Verwaltungsstrafen und viele noch offene Verfahren. Was heißt das, dass der VfGH nur die Verordnung als gesetzwidrig, das Gesetz aber nicht als verfassungswidrig beurteilt? Wir erklären die Begründung und die Hintergründe des Erkenntnisses. Nebenbei besprechen wir die anderen am selben Tag gefällte Erkenntnisse, die sich ebenfalls mit dem Recht der COVID-19-Pandemie beschäftigen und die Maßnahmen des Gesetzgebers bzw der Regierung teilweise als verfassungswidrig und teilweise als verfassungskonform beurteilen.