Miscellaneous
Mit der Gründung der Republik ist seit 1919 der Adel in Österreich aufgehoben. Vorrechte auf Basis der Geburt in eine adelige Familie bestehen nicht mehr. Es ist auch verboten, Adelstitel oder ähnliche Bezeichnungen, die solche Vorrechte suggerieren, zu führen. Im heute besprochenen aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes beantragte eine österreichisch-französische Doppelstaatsbürgerin die Führung des französischen "de" ("von") im Namen. In letzter Instanz entschied nun der VwGH, dass dies nicht zulässig ist und die zuständige Behörde ihren Antrag richtigerweise ablehnte.