#118 Achtung Konkurrenzklausel Teil 1

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Steueraffe

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Wer muss zahlen, wenn man abgeworben wird? Nach wie vor gilt es für Unternehmen das eigene Know-how bestmöglich zu schützen. Eine Schutz-Möglichkeit ist die so genannte Konkurrenzklausel. Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel, um insbesondere Führungskräfte oder sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern. Und genau diesem Thema widmen wir uns in den nächsten Podcastfolgen. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at